Niemand ist zuständig

NZZ, 19.11.2011, von Michael Lütscher

Der Todesfall eines Alleinstehenden zieht aufwendige Abklärungen nach sich

Was passiert, wenn ein Mensch, der keinerlei Angehörige hat, stirbt? Wer kümmert sich um die Beerdigung? Wer sucht nach möglichen Erben und löst den Haushalt auf? Antworten anhand des Todes des Filmemachers Michael Selber.

Irene Herrmann stellte eines Morgens fest, dass die Wohnungstür ihres Nachbarn einen Spalt weit offen stand. Sie erschrak, denn sie wusste, dass er krank war. Sie klopfte, keine Antwort, sie ging hinein– und hörte ein Stöhnen, das aus dem Badezimmer kam. Der Mann lag hinter der Türe. Das Krankenauto kam rasch, er wurde ins Spital transportiert. Zwei Tage später wollten Irene Herrmann und ihr Ehemann ihn im Spital besuchen. «Er ist nicht mehr da», hiess es am Empfang. «Wo ist er denn?»– «Er ist nicht mehr da», war die lakonische Antwort. Dass er bereits tot war, verheimlichte das Spital– die Herrmanns waren Nachbarn und nicht Angehörige.

Nur Ärger

Der Verstorbene, nennen wir ihn Michael Selber,* war alleinstehend. Er hatte nie geheiratet und hatte keine Kinder; sein ebenfalls kinderloser Bruder war schon lange tot, ebenso seine Eltern. Michael Selber starb als alter Mann an Krebs, ohne Angehörige zu hinterlassen. Das war im März 2010. Ein Jahr später ist der Todesfall abgeschlossen worden, als der testamentarisch festgesetzte Erbe nach Zürich kam, um den Nachlass zu sichten. Bis das Testament gefunden und andere Fragen geklärt waren, waren einige Hindernisse zu überwinden und Arbeiten zu tätigen. Die Anwältin Regula Bähler erhielt ein paar Tage nach Selbers Tod einen Anruf vom Spital, in dem er starb. Ob sie nicht vorbeikommen und die letzten Habseligkeiten des Toten abholen könne? So erfuhr sie vom Tod ihres ehemaligen Mandanten; von ihrer Existenz und Rolle hatte das Spital von Selbers Hausarzt Kenntnis erhalten. Die Kleider mochte die Anwältin nicht abholen. Viel mehr interessierten sie Fragen wie: Was passiert mit dem Leichnam? Und was mit dem Nachlass?

Die städtischen Ämter, die sie kontaktierte, halfen nicht weiter. «Früher haben wir uns um solche Fälle gekümmert, jetzt aber nicht mehr. Es gab nur Ärger», hiess es bei der Vormundschaftsbehörde. Dies, obwohl die Behörde in einem solchen Fall gesetzlich verpflichtet wäre, sich um den Nachlass zu kümmern (siehe weiteren Artikel). Man empfahl Bähler, nichts zu tun. Würden die Miete, die Steuern und andere Rechnungen nicht mehr bezahlt, käme es irgendwann zu einer konkursamtlichen Nachlassliquidation, und alles würde von Amtes wegen geregelt. Der Leichnam ruhte einstweilen gekühlt in der Aufbahrungshalle des Spitals.

Drohende Liquidation

Selber war Filmemacher gewesen. Sein ganzes Archiv, mitsamt Negativen sowie Skizzen und Notizen zu einzelnen Filmen, lag in seiner Zweizimmerwohnung. Er besass auch ein paar Kunstwerke. Die Vorstellung, dass die Hausverwaltung oder ein Brockenhaus die  Wohnung ausmisten würden, in Unkenntnis der teilweise einmaligen Materialien, die hier lagerten, machte Bähler nicht munterer. Gestützt auf das kantonale Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch, stellte sie beim Bezirksgericht Zürich einen «Antrag auf Massregeln zur Sicherung des Erbgangs». Das Gericht soll jemanden mit der Verwaltung des Nachlasses beauftragen. Der zuständige Einzelrichter hiess den Antrag gut, unter einem Vorbehalt allerdings: «Sollte jedoch der Nachlass zur Deckung der Kosten für die Erbschaftsverwaltung nicht ausreichen, wäre deren Aufhebung schon vorher zu prüfen.» Kurz: Ist kein Geld mehr vorhanden, wird liquidiert. Zwölf Tage nach dem Tod war das Notariat von Zürich Hottingen durch den Gerichtsbeschluss Verwalter; und dieses beauftragte Bähler und den Filmemacher Mathias Knauer, einen Freund des Verstorbenen, mit der Sichtung. Bähler hatte Selber in Steuerfragen und der Wahrung seiner Filmrechte einige Jahre lang vertreten. Als er krank wurde, erledigte sie für ihn auch Alltägliches, Einkäufe vor allem. Irgendwann brach sie den Kontakt ab– weil ihr Selber nichts glaubte. Auch Knauer meldete sich nicht mehr; er hatte genug davon, den «gang-go» zu geben.

Die gute Seele

Selber war ein Feinschmecker und hervorragender Koch, aber ein schwieriger Typ. So erstellte er detaillierte Einkaufslisten, was für seine Helfer bedeutete, verschiedenste Läden aufsuchen und von Witikon, wo er wohnte, ins Stadtzentrum fahren zu müssen. «Er verlangte von seinen Freunden, allzeit bereit zu sein», wie Knauer sagt. Als Selber die Freundschaftsdienste aufgekündigt wurden, wandte er sich an die Spitex. Die versorgte ihn mit dem Notwendigen, aber erfüllte seine Sonderwünsche genauso wenig. Sie weigerte sich, ihn, den starken Raucher und Weinliebhaber, mit Alkoholika und Zigaretten zu versorgen. Irene Herrmann, die Nachbarin, war die gute Seele, die ihm bis zuletzt half.

Selber war «ein Künstler, eigenwillig und starrsinnig», wie Knauer sagt. Er wollte seine Filme bis ins letzte Detail stets genau so, wie er sie wollte, und nicht anders. «Jeder Fernsehredaktor, der mit ihm gearbeitet hat, wollte ihn mindestens schon dreimal töten», hiess es in einem Porträt, das 1993 in der «Zeit» erschienen war. Und so drehte er seine über 30 Filme wechselnd für die verschiedenen TV-Anstalten in Deutschland; fürs Schweizer Fernsehen hatte er zuletzt in den sechziger Jahren gedreht, ehe er die Zusammenarbeit im Streit quittierte. Kurz: Der Einzelgänger Selber hatte es mit den meisten Weggefährten verdorben. Als Bähler und Knauer sich nun an die Sichtung des Hausrates machten, bestand das erste Ziel darin, eine Agenda oder Adresskartei zu finden mit den Adressen der wenigen Freunde, von deren Existenz sie gehört hatten, um diese über den Tod und die bevorstehende Abdankung informieren zu können. Bevor diese organisiert werden konnte, musste entschieden werden, was mit dem Leichnam geschehen soll.

Wie beerdigen?

Laut Vorschrift müssen Angehörige innerhalb von zwei Tagen beim Bestattungsamt vorsprechen, um zu klären, wie jemand beerdigt wird; dabei müssen sie die Todesbescheinigung und Papiere vorlegen, die sie als Angehörige ausweisen. In diesem Fall war weder das eine noch das andere möglich; eine Kopie der von einem Arzt ausgestellten Todesbescheinigung geht an die Angehörigen. Elf Tage nach Selbers Tod war die Bestattungsfrage nur noch eine des Geldes: Wenn Bähler für die 288 Franken für die Kosten der Überführung des Leichnams vom Spital auf dem Zollikerberg ins Krematorium sowie für den Unterhalt des Grabes garantiere, so werde die Leiche abgeholt und, wie von Bähler vorgeschlagen, kremiert und in einem Gemeinschaftsgrab beigesetzt.

Inzwischen hatte Nachbarin Herrmann die Wohnung von den modernden Küchenabfällen von Selbers letztem Mahl befreit und den Kühlschrank geleert. Zur Abdankung fünf Wochen nach dem Tod erschienen elf Personen, von denen verschiedene anekdotische Erinnerungen an den eigenwilligen Verstorbenen vortrugen. Knauer deponierte Selbers Filmnachlass in der Cinémathèque Suisse in Lausanne. Zwei Wochen lang durchforsteten Bähler und Knauer den Hausrat, räumten auf. Sie fanden heraus, dass in Genf ein Familiengrab der Eltern existiert. Die Urne, ein sich schnell zersetzendes Modell, liess sich allerdings nicht mehr aus dem Gemeinschaftsgrab heben. Schliesslich fanden die beiden auch ein Testament. Selber hatte es vor vielen Jahren verfasst und neben seinen Papieren aufbewahrt; es setzte einen in Deutschland lebenden Freund, den Soziologen, Maler und Filmemacher Robert Bosshard, als alleinigen Erben ein. 

Ein guter Rat

Bosshard war überrascht, als er davon erfuhr; auch er hatte in den letzten Jahren nur noch wenig Kontakt gehabt zu Selber. Er fühlte sich «sehr geehrt über das Vertrauen», wie er sagt. Und er war sich lange nicht sicher, ob er das Erbe annehmen solle. Es war unklar, ob Schulden blieben, und solche konnte sich Bosshard nicht leisten. Hätte er das Erbe aber ausgeschlagen, so wäre der Nachlass inklusive Archiv zwangsversteigert worden. Am Ende reichte die Barschaft, um Steuern, Miete und die Nachlassverwaltung zu begleichen.

«Ich befürchtete, dass man Selber irgendwann auffindet, seit einem Monat tot in der Wohnung liegend», sagt Knauer. Selber war sehr verschwiegen gewesen. «Er hat mir nie gesagt, was für eine Krankheit er hat», sagt Knauer, der während vieler Jahre einmal im Monat mit ihm essen gegangen war. Und seiner Nachbarin gegenüber schwieg Selber, als er einmal länger ins Spital musste. Gegen Ratschläge, etwa einen Willensvollstrecker einzusetzen, blieb er immun. Immerhin befolgte er, was ihm die Nachbarin Irene Herrmann riet, als er immer schwächer wurde: seine Wohnungstüre nicht mehr zu schliessen. An dem Tag, als sie die geöffnete Tür bemerkte, war sie gerade daran, aus dem Haus wegzuziehen. 

* Die Betreuer des Nachlasses gaben nur unter der Bedingung Auskunft, dass der Name des Verstorbenen nicht publiziert wird.

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