FAQ

Es gibt keine eindeutige Definition von «alleinstehend» oder «Single». In der Regel leben sie in Einpersonenhaushalten. Aber nicht jede alleinlebende Person ist Single. Um die Situation von Alleinstehenden dennoch in Zahlen zu fassen, müssen beispielsweise Zivilstand, Haushaltssituation und Einkommensquellen berücksichtigt werden. Besonders ins Gewicht fallen – neben anderen Faktoren - die finanziellen Aspekte. Alleinlebende können im Vergleich zu Paarhaushalten (Konkubinats- oder Ehepaare) nicht von Skaleneffekten (z.B. bei der Miete oder anderen Ausgaben) profitieren.

Zur Beurteilung der finanziellen Belastungssituation der Alleinstehenden resp. Singles resp. Alleinlebenden in Bezug auf Steuern und Gebühren, Sozialversicherungen und Erbschaftssteuern unterscheidet Pro Single Schweiz folgende Kategorien:

  1. Ledige ohne Kinder, im Einpersonenhaushalt. – Keine finanziellen Ansprüche an Dritte möglich.
  2. Geschiedene & Verwitwete, ohne Kinder, im Einpersonenhaushalt. – Können keine finanziellen Forderungen aus einer früheren Ehe geltend machen (wie z.B. Alimente oder Hinterbliebenenrenten oder Anteile von Pensionskassengeldern eines früheren Ehemannes).
  3. Geschiedene & Verwitwete, mit oder ohne Kinder, im Einpersonenhaushalt. – Beziehen entweder Unterhaltszahlungen oder Hinterbliebenenrenten oder haben dank einer ehemaligen Ehe bessere AHV- oder Pensionskassenrenten (zu erwarten).

Das zentrale Merkmal der Alleinlebenden ist, dass sie nur ein Einkommen erzielen, welches sowohl für den Lebensunterhalt, für den Aufbau von Reserven bzw. Vermögen und für die Altersvorsorge reichen muss.

Bezüglich Sozialversicherungen befinden sich die Kategorien A und B in der gleichen Situation. Sie sind unverheiratet und für ihren Lebensunterhalt als Berufstätige oder Pensionierte zu 100 Prozent allein verantwortlich. Zwar unterstützen Berufstätige mit ihren Prämien die Sozialversicherungen der Ehepaare und Witwen, können jedoch nur Renten für sich selbst auslösen.

Bei den Steuern werden praktisch alle drei Kategorien A-C gleichbehandelt. Unverheiratete werden zu einem höheren Tarif besteuert als Ehepaare, egal ob sie ledig, geschieden oder verwitwet sind. Diese Ungerechtigkeit soll mit der Einführung der Individualbesteuerung 2032 abgeschafft werden. Deshalb befürwortet Pro Single Schweiz die Individualbesteuerung. 

Was allen drei Kategorien gemeinsam ist: Abgaben und Gebühren rund ums Wohnen werden in der Regel pro Haushalt erhoben. Ein bemerkenswertes Beispiel sind die Radio- und Fernsehgebühren. Ein Einpersonenhaushalt wird genau gleichbehandelt wie ein Mehrpersonenhaushalt. Kleinere Wohnungen sind im Vergleich mit grösseren teurer. Die Lebenshaltungskosten für ein Paar betragen bei gleichem Standard nur 150 Prozent eines Einpersonenhaushaltes.