Themen

Pro Single Schweiz beschäftigt sich mit Themen, die die Situation der Alleinstehenden unmittelbar betreffen. Besonders ins Gewicht fallen – neben anderen Faktoren – die finanziellen Aspekte.

Sozialversicherungen

Die Sozialversicherungen orientieren sich immer noch am «Ernährermodell», obwohl sich die gesellschaftliche Situation stark verändert hat und Frauen heute gut ausgebildet und ebenfalls berufstätig sind. 

Pro Single Schweiz richtet ihr Augenmerk hauptsächlich auf die beiden ersten Säulen der Sozialversicherungen:

AHV (Alters- und Hinterbliebenenrente)

Rentenhöhe nach Zivilstand 

Die Rentenhöhe hängt stark mit dem Zivilstand zusammen (siehe Tabelle 1). Ledige erzielen im Durchschnitt eine tiefere Rente als ehemals Verheiratete (geschieden/getrennt oder verwitwet). Die durchschnittliche Rente für einen ledigen Mann beträgt im Durchschnitt 1 978 Franken, diejenige eines verwitweten Mannes 2 360 Franken. Bei den Frauen ist der Unterschied etwas kleiner, aber immer noch bemerkenswert: 2 309 Franken bei den Witwen, 2010 Franken bei den Ledigen.

Ledige bei Maximalrenten am Schluss 
Erstaunlich ist, wie niedrig bei den Ledigen der Anteil derjenigen ist, die eine Maximalrente erhalten. Bei den Männern sind es 15 und bei den Frauen 13 Prozent (siehe Tabelle 2). Das ist auffallend wenig, wenn man bedenkt, dass beide wahrscheinlich in einem hohen Pensum tätig sind. Ihre Prämien sind genau gleich hoch wie diejenigen der anderen Zivilstände. Aber da für sie bei der AHV keine Privilegien vorgesehen sind wie für Verheiratete, bezahlen sie nicht nur mehr Solidaritätsbeiträge, sondern erhalten am Schluss auch weniger.

Pro Single Schweiz fordert Untertitel

  • Abschaffung des Beitragsprivilegs für Verheiratete (wenn nur der Ehemann Prämien bezahlt, erhält die Ehefrau ebenfalls eine Rente).
  • Abschaffung der Risikoprämie (für Witwen-/Witwerrenten) für Unverheiratete ohne Kinder (0.33 Prozent).
  • Abschaffung der Kinderrente zusätzlich zur eigenen Altersrente. Diese beträgt 40 Prozent der Rente des pensionierten Elternteils und begünstigt naturgemäss vor allem Väter.
  • Hinterlassenenrenten nur noch für Witwen/Witwer mit betreuungspflichtigen Kindern.

BVG (Berufliche Vorsorge, 2. Säule)
Stand bei Inkrafttreten des BVG nur Eheleuten eine Witwen-/Witwerrente zu, wurde im Laufe der Zeit die «Witwen»- Rente auch auf Konkubinatspaare ausgedehnt. Es gibt zwar Pensionskassen, die für Alleinstehende freiwillig Sonderkonditionen vorsehen, so dass bei ihrem Ableben ein Todesfallkapital ausbezahlt werden kann. Die Summe entspricht jedoch bei weitem nicht einer langjährigen Witwenrente.

Pro Single Schweiz fordert: 

  • Abschaffung der Zwangsprämie, die unverheiratete und alleinlebende Personen zu Gunsten der Hinterlassenenrente für Paare entrichten müssen.
  • Die Altersrente für jene, die keine anderen Personen begünstigen können, muss entsprechend erhöht werden.
  • Den unverheirateten und alleinlebenden Personen muss die Möglichkeit eingeräumt werden, im Todesfall Leistungen an nahestehende Personen auslösen zu können.
Beiträge zu Sozialversicherungen
 

Steuern und Erbschaften

Aktuell werden Unverheiratete zu einem höheren Tarif besteuert als Verheiratete.  Deshalb befürwortet Pro Single Schweiz die Einführung der Individualbesteuerung 2032, weil dann alle Steuerpflichtigen zum gleichen Steuertarif besteuert werden.

Erbschaftssteuern

Ehegatten und direkte Nachkommen des Erblassers oder Schenkers sind in fast allen Kantonen von der Steuerpflicht befreit. Demgegenüber fallen bei Erbschaften von kinderlosen und unverheirateten Personen in jedem Fall – ausser bei Zuwendungen an steuerbefreite Organisationen – Schenkungs- oder Erbschaftssteuern an.

Weil Erbschaftssteuern kantonal geregelt sind, hat Sylvia Locher im April 2026 im Kanton Zürich eine Einzelinitiative Link eingereicht.

Beiträge zu Steuern und Erbschaften
 

Haushaltabgaben

Ende 2024 lebten in 37 Prozent der 4.1 Millionen Privathaushalte nur eine Person. Laut Bundesamt für Statistik (BFS) soll es bis 2055 rund 1.9 Millionen Einpersonenhaushalte geben.

Serafe-Gebühren

Haushaltsabgaben wie zum Beispiel die Serafe-Gebühr zahlen Einpersonenhaushalte in gleicher Höhe wie Mehrpersonenhaushalte. Eine Anpassung an die Personenzahl pro Haushalt wäre mit einem übermässigen Verwaltungsaufwand verbunden, argumentierten Bundesrat und Parlament bei deren Einführung 2016.

Das Bundesgericht hat im Januar 2023 entschieden, dass die gleich teure Serafe-Radio- und TV-Abgabe pro Haushalt für Singles keine unzulässige Diskriminierung darstellt. 

Beiträge zu Haushaltabgaben